Ausflüge und Unterrichtsgänge

Beratungs- und Förderzentrum (BFZ)

Betreuungsangebot

Bundesjugendspiele

Einschulungsprozess

Elternabende

Elterngespräche

Fasching

Feste im Jahrkreis

Förderkurse

Förderverein

Gesunde Ernährung

Ghanalauf

Hausaufgabenkonzept

Homepage

Kennenlerntag

Klassenfahrt

Krankmeldung

Lernstandserhebung

Leseförderung

Projekt - Gesunde Ernährung

Projektwoche

Schulfest-Sommerfest

Schwimmen

Übergang weiterführende Schulen

Verkehrserziehung

Wettbewerbe

 

 

 

Ausflüge und Unterrichtsgänge

Geplante Ausflüge werden den Eltern an den Elternabenden oder über einen Elternbrief mitgeteilt. Diese werden dann so früh wie möglich dem Konrektor bzw. der Schulsekretärin gemeldet und in den dort vorhandenen Ordner eingetragen, um einen reibungslosen Schulalltag zu ermöglichen (Stundenplanänderung etc.). Fahrscheine für die jeweiligen Ausflüge sind im Sekretariat erhältlich. Die Erstehilfetasche ist im Sekretariat erhältlich und dort nach dem Ausflug wieder abzugeben. Sollte etwas der Tasche entnommen worden sein, so muss dies gemeldet werden, um sie wieder zu vervollständigen.

Falls es zeitlich möglich ist findet der Unterricht vor dem Ausflug wie geplant statt. Der Unterricht nach dem Ausflug fällt in der Regel aus. Diese Entscheidung liegt schlussendlich aber im Ermessen der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers.

 

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Beratungs- und Förderzentrum

(Charles-Hallgarten-Schule, Frankfurt – BFZ)

Wann wird das BFZ eingeschaltet

  • Das Beratungsangebot der Charles-Hallgarten-Schule richtet sich an Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Eltern der Regelschulen oder der Kindergärten, wenn sich Fragestellungen zum Lernen und/oder Verhalten von Kindern und Jugendlichen ergeben.
  • In der Regel wird ein Antrag auf Unterstützung durch das BFZ dann gestellt, wenn trotz eingeleiteter Fördermaßnahmen der allgemeinen Schule eine ausreichende Förderung nicht gewährleistet werden kann.
  • Voraussetzung für die Durchführung einer Unterstützungsleistung des Beratungs- und Förderzentrums ist die Einverständniserklärung der Eltern. Verweigern Eltern ihr Einverständnis, so ist eine schülerbezogene Förderung durch das Beratungs- und Förderzentrum nicht möglich. Das Recht der Lehrkräfte sich beraten zu lassen, bleibt bestehen.
  • Beratung ist verbindlich vorgeschrieben, wenn bei einem Kind oder Jugendlichen der Verdacht auf sonderpädagogischen Förderbedarf besteht. Entsprechende Anträge zur Feststellung werden folglich vom staatlichen Schulamt nur nach erfolgter Beratung angenommen. In der Beratungstätigkeit werden alle Fördermaßnahmen ausgelotet, um möglichst die allgemeine Schule als Lernort für den betreffenden Schüler oder Schülerin zu erhalten.

 

Erstkontakt

  • In der Regel nimmt die zugeordnete BFZ-Lehrkraft den Antrag/Meldebogen entgegen.
  • Die Anträge werden von den Lehrkräften möglichst zeitnah bearbeitet. (Formulare sind im Sekretariat erhältlich.)

 

Auftragsklärung

  • Im Rahmen eines ersten Gespräches zwischen Antrag stellender Lehrkraft und BFZ-Lehrkraft werden das vorrangige Problem, evtl. Hypothesen, die Erwartungen und der Auftrag an das BFZ und erste Maßnahmen erarbeitet und dokumentiert.
  • Das Erstgespräch sollte in einem angemessenen zeitlichen und störungsfreien Rahmen stattfinden. Dies gilt auch für alle weiteren Beratungsgespräche.

 

Diagnostik

  • Im Anschluss an das Erstgespräch können Unterrichtshospitationen stattfinden, um die Schülerin/den Schüler in ihren/seinem Lernumfeld zu beobachten. Ein schriftliches Einverständnis der Eltern und der Antrag/Meldebogen müssen vorliegen.
  • Bevor individuelle förderdiagnostische Maßnahmen durchgeführt werden, muss ein Gespräch zwischen Antrag stellendem Regelschullehrer, BFZ-Lehrkraft und Eltern stattfinden, in dem die Eltern über die Arbeit des BFZ informiert und Informationen über die Vorgeschichte und die aktuelle Entwicklung des Schülers/der Schülerin eingeholt werden.
  • Zur Erhebung der Lernausgangslage der Schüler/des Schülers verwendet die BFZ-Lehrkraft förderdiagnostische Verfahren, die es erlauben eine lernprozessorientierte Förderung zu planen und einzuleiten. Hierbei können auch standardisierte Testverfahren zur Leistungsfeststellung verwendet werden. Intelligenztests sollen nur in begründeten Ausnahmefällen hinzugezogen werden. Ein schriftliches Einverständnis der Eltern muss vorliegen. Unterrichtsbeobachtungen, Gespräche mit allen an der Förderung beteiligen Personen und Informationen aus der Schülerakte dienen außerdem zur Erhebung des Lernstands.
  • Der BFZ-Lehrkraft steht während ihrer Anwesenheit ein geeigneter Raum zur Verfügung.

 

Beratung

Beratung ist eine präventive Maßnahme. Es werden Rahmenbedingungen analysiert und gemeinsam Fördermaßnahmen gesucht und vereinbart.

Unser Beratungsangebot umfasst Folgendes:

  • Auftragsklärung mit Lehrkraft, Eltern, Schülerin oder Schüler
  • Beobachtung der Schülerin/des Schülers im Klassenverband
  • Lernstandsanalyse
  • u. U. Testverfahren – in der Regel nicht standardisiert
  • Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler
  • Austausch mit den Lehrkräften zur Entwicklung von Fördervorschlägen (Gestaltung von Unterrichts- und Förderangeboten, Hilfsmittel, …)
  • Elterngespräche
  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme mit außerschulischen Einrichtungen
  • Teilnahme an Klassenkonferenzen

 

Förderplan

  • Grundlage für die Förderplanung ist das Förderkonzept der allgemeinen Schule.
  • Ausgehend von den diagnostischen Ergebnissen schreibt der Klassenlehrer oder der Antrag stellende Lehrer den individuellen Förderplan unter Berücksichtigung aller Beteiligten fort. Die BFZ-Lehrkraft kann ihn dabei beraten.
  • Eltern und Schüler sind über die Ziele und Inhalte des Förderplans von dem/den Klassenlehrer/innen zu informieren.
  • Der individuelle Förderplan ist für alle Beteiligten verbindlich.
  • Der Förderplan wird in sinnvollen Abständen mit allen Beteiligten evaluiert und fortgeschrieben, spätestens nach einem Schulhalbjahr.
  • Die durch den Förderplan festgelegten Fördermaßnahmen enden, wenn das vereinbarte Ziel erreicht wurde, eine Förderung in der allgemeinen Schule ohne Unterstützung des BFZ stattfinden kann oder ein Förderausschuss einberufen wird.
  • Die Gesamtverantwortung für die Förderung obliegt weiterhin der allgemeinen Schule.

 

Förderung durch Lehrkräfte des BFZ

  • Vorbehaltlich einer entsprechenden Kapazität kann die Förderung der Schüler/innen durch das BFZ begleitet werden durch
  • Angebote der Binnendifferenzierung oder
  • durch die Bildung von kleinen Fördergruppen (z.B. Sprachheilprävention)
  • Die Förderung durch die BFZ-Lehrkraft sollte möglicht auf ein halbes Jahr begrenzt sein, kann in besonderen Fällen und bei entsprechenden Kapazitäten der BFZ-Lehrkraft verlängert werden.
  • Grundlage aller Fördermaßnahmen ist der von der Regelschule erstellte Förderplan.

 

Abschluss der BFZ-Beratung/Förderung

  • Nach Abschluss der Beratung und Förderung durch das BFZ schreibt die BFZ-Lehrkraft einen Bericht.
  • Auf Wunsch der Eltern kann bei Schulwechsel ein Übergabegespräch mit der BFZ-Lehrkraft und/oder Klassenlehrerin stattfinden.

 

Evaluation

  • Zu Beginn eines Schuljahres findet ein Gespräch zwischen Schulleitung der allgemeinen Schule, Schulleitung der ansässigen BFZ-Schule und des BFZ-Beauftragten über die Zusammenarbeit mit dem BFZ statt. Hierbei können Kooperationsvereinbarungen evaluiert und ggf. fortgeschrieben werden.

 

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Betreuungsangebot

Die Kirchnerschule bietet eine Frühbetreuung in den Räumen der ESB für alle Klassen von 7.30 Uhr – 8.45 Uhr an. Alle Kinder können ohne Anmeldung die Frühbetreuung besuchen.

Ferner bietet die Schule eine Betreuung, mit der Möglichkeit dort die Hausaufgaben zu machen, an. Die Betreuung findet nach Unterrichtsende bis 14:00 Uhr statt. Für ein Halbjahr sind 90,- € zu zahlen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für 145 Kinder bietet die ESB Betreuungsplätze bis 17 Uhr an.

Auskünfte zum Anmeldeverfahren und der freien Plätze sind im Sekretariat zu erhalten.

 

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Bundesjugendspiele

Im Frühsommer (Mai/Juni) finden jedes Jahr an zwei Tagen die Bundesjugendspiele statt.

Die Vorbereitung und die Organisation des Wettbewerbs „Turnen“ sowie des Wettkampfs

„Leichtathletik“ erfolgt – in Absprache mit der Schulleitung - durch die Sportkoordinatorin der Schule.

 

Die Bundesjugendspiele für die Eingangsstufe und für das 1. Schuljahr finden als Wettbewerb „Turnen“ statt.

 

Vorbereitung:

Der Wettbewerb „Turnen“ findet an einem Wochentag statt. Der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin (oder Sportlehrer/Sportlehrerin) geht für eine Schulstunde in die Turnhalle und durchläuft mit seiner/ihrer Klasse die Stationen. Ein Zeitplan wird von dem Sportkoordinator/ der Sportkoordinatorin erstellt. 12 Viertklässler werden an den 7 Stationen unterstützen und helfen. Es wird keine Elternhilfe benötigt.

 

Ca. 1-2 Wochen vor dem Wettbewerb liegt der Organisationsplan („Wer ist wann mit seiner Klasse in der Halle?“) sowie weitere wichtige Infos in den Fächern der Lehrkräfte

Eine Woche vor dem Wettbewerbstag erhält das Kind eine Wettbewerbskarte (=Laufkarte), auf der alle Stationen als kleine Bilder abgebildet sind.

Im Klassenverband werden die Stationen noch (nach Absprache mit der Koordinatorin) farbig angemalt.

In der Turnhalle steht dann am Wettbewerbstag an jeder Station das gleichfarbige Symbol (siehe Laufkarte des Kindes). Beides dient dazu, dass sich der Schüler/die Schülerin besser orientieren kann.

 

Ablauf:

In der Turnhalle wird an einem Vormittag (8.00 – ca. 13.00 Uhr) ein Parcours mit

7 Stationen aufgebaut.

Vor den Bundesjugendspielen „Wettbewerb“ werden diese Stationen mehrfach im regulären Sportunterricht aufgebaut. Jedes Kind hat somit die Möglichkeit oft an den

Stationen zu üben und zu trainieren.

Die Stationen orientieren sich an den Fertigkeiten

a) Hängen/Schwingen/Klettern/Schaukeln/Ziehen, b) Stützen/Schieben/Arm-Bein-Koordination, c) balancieren, d) Drehen/Rollen/Überschlagen, e) Springen,

f) Partner (soziales Miteinander).

Ferner gibt es noch die Station „Kletterstangen“. Diese Station ist freiwillig und wurde vor einigen Jahren zusätzlich in den Wettbewerb aufgenommen, da sie besonders für die sehr sportlichen Kinder eine Motivation /Herausforderung darstellt.

 

Am Wettbewerbstag gehen die Kinder mit dem KL/der KL in die Turnhalle

Das Kind nimmt die Laufkarte immer mit zur entsprechenden Station.

 

Für jede Übung hat es immer 2 Versuche.

Ist die Übung gelungen, dann zeichnen die älteren Schüler, die vorab in die jeweilige Station eingewiesen wurden, mit einem Smiley oder einem Stempel und ihrem Kürzel

die Station ab. Sollte eine Station – auch nach dem zweiten Versuch – nicht geschafft

sein, dann wird sie durchgestrichen.

 

Wer alle 6 Stationen plus die Kletterstangenstation geschafft hat, erhält später dann eine Ehrenurkunde (EU). Wurden 5-6 Stationen (ohne Kletterstangen) geschafft, dann erhält das Kind eine Siegerurkunde (SU), wurden 4 oder weniger Stationen geschafft, erhält das Kind eine Teilnehmerurkunde (TU).

 

Am Ende sammelt der KL/die KL die Laufkarten ein und teilt der Organisatorin möglichst

zeitnah mit, wie viel Urkunden (EU/SU/TU) er/sie für die Klasse benötigt.

Ferner muss noch die Tabelle „Statistik – Wettbewerb – Turnen“ ausgefüllt werden.

Jedes Kind erhält später eine Urkunde, auf dem die eigenen Leistungen vom KL/von der KL notiert sind.

Die Verleihung der Urkunden erfolgt im Klassenverband (letzte Schulwoche, meistens mittwochs nach der großen Pause).

 

Die Bundesjugendspiele für das 2. Schuljahr finden als Wettbewerb „Leichtathletik“ und für das 3. und 4. Schuljahr finden als Wettkampf „Leichtathletik“ statt.

 

Vorbereitung:

Ca. 3 Wochen vor dem Wettbewerbstag sollte die Anzahl der Eltern bekannt sein, die am

Wettbewerbstag mithelfen können (bereits auf den Elternabenden im 2. Halbjahr daran erinnern).

Jeder KL/jede KL bemüht sich um Elternhilfe (Pro Klasse: 3 Helfer/Innen sollten die Eltern nicht den ganzen Vormittag bleiben können, müssen noch weitere Mütter/Väter angesprochen werden, die dann später - als Ablösung - direkt in Ostpark kommen können.

Einige der Eltern sollten ihre Handys mitbringen, da der 800m – bzw. 1000 m-Lauf gestoppt werden muss.

Es werden mindestens 14 HelferInnen in der Zeit von 8.30 – ca. 13.00 Uhr benötigt.

Die Namen der HelferInnen werden in die vorbereitete Helferliste (siehe Fach der Schulsportkoordinatorin) eingetragen.

 

Ca. 1-2 Wochen vor dem Wettkampf liegt der Organisationsplan („Wann ist die Klasse mit welcher Disziplin dran?“) sowie weitere wichtige Infos in den Fächern der Lehrkräfte.

 

Die Wettkampfkarte (Jungen bzw. Mädchen) wird vom KL/der KL in entsprechender Anzahl kopiert und am Wettkampftag in den Ostpark mitgenommen.

Die Wettkampfkarten verbleiben nach Beendigung der Bundesjugendspiele beim KL/der KL, somit kann er/sie möglichst zeitnah der Organisatorin mitteilen, wie viel Urkunden

(EU/SU/TU) er/sie für die Klasse benötigt.

Ferner muss noch die Tabelle „Statistik – Wettkampf– Leichtathletik“ ausgefüllt werden.

Jedes Kind erhält später eine Urkunde, auf dem die eigenen Leistungen vom KL/von der KL notiert sind.

Ablauf:

Am Wettkampftag treffen sich alle Klassen um 8.00 Uhr auf dem Hof der Schule und gehen zusammen mit den Eltern sowie den KL zum Ostpark.

Der bestehende Organisationsplan/Zeitplan muss eingehalten werden, sonst kommt es zu Verzögerungen. Es lässt sich auch nicht vermeiden, dass zwischen den einzelnen

Disziplinen Wartezeiten entstehen. Man kann sie als Verschnauf-, Toiletten- sowie Trink-

und Essenspausen nutzen.

 

Alle Schüler/Schülerinnen machen zunächst einen leichtathletischen Vierkampf.

Er besteht aus den Disziplinen: 50 m-Lauf, Weitsprung, Schlagballwurf sowie einem

800m- (Mädchen) bzw. einem 1000 m-Lauf (Jungen).

 

Der KL/die KL markiert auf der Wettkampfkarte jeweils die erreichte Leistung. Bei den Disziplinen „Weitsprung“ und „Schlagballwurf“ hat jedes Kind 3 Versuche.

Der beste Versuch kommt dann in die Bewertung.

Bei den Disziplinen „50m-Lauf“ und „800m-/1000m-Lauf“ gibt es nur einen Versuch.

 

Für die Bewertung (leichtathletischer Dreikampf) werden dann die drei besten Disziplinen addiert. Die schlechteste Disziplin wird gestrichen.

 

Alle Kinder, die eine EU erhalten haben, werden der Schulleitung mitgeteilt.

Die ausgefüllten Ehrenurkunden erhält die Schulleitung (spätestens am Montag der letzten Schulwoche vor den Sommerferien).

Die Verleihung der Urkunden erfolgt dann in der letzten Schulwoche (meistens donnerstags in der ersten großen Pause).

Alle Schüler und Schülerinnen sowie die Lehrkräfte versammeln sich auf dem Hinterhof.

Die einzelnen Kinder, die eine EU erhalten, werden namentlich von der Schulleiterin aufgerufen und geehrt.

Die restlichen Urkunden (SU und TU) werden anschließend im Klassenverband den Kindern übergeben.

 

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Einschulungsprozess

Ca. 4-5 Monate vor Einschulung findet in der Kirchnerschule ein Elternabend für alle Eltern der künftigen Schulanfänger statt. Hier wird ihnen die Schule vorgestellt. Sie erfahren etwas über die verschiedenen Aspekte der Schulfähigkeit, über die Arbeit der Schule und Organisatorisches zur Einschulung.

Nach den Osterferien werden die künftigen Schulanfängerlnnen zu einem Kennenlerntag in die Kirchnerschule eingeladen. An diesem Tag ist die Schule nur für diese Kinder da. Sie spielen und basteln in Kleingruppen von ca. 10 Kindern unter Anleitung einer Lehrkraft und werden dabei von 1 bis 2 anderen KollegInnen und Erzieherinnen beobachtet. Sie werden in dieser Zeit u.a. malen, zählen, ausschneiden, balancieren. Sie zeigen, was sie sich schon alles merken

können und was sie von einer Vorlesegeschichte behalten und sprachlich wiedergeben können.

Außerdem besuchen die Schulanfängerlnnen zwischen Februar und Mai mit

ihren Erzieherinnen die Schule, nehmen am Unterricht der 1. Klassen teil, gehen mit in die Pause und lernen so ihre Schule während des normalen Betriebes kennen.

Am Mittwoch in der ersten Woche nach der Einschulung findet bereits ein erster Elternabend statt, der den Eltern Informationen über die ersten Schulwochen gibt und ihre Fragen beantwortet.

Am Tag der Einschulung werden die Kinder in der Turnhalle der TG Bornheim begrüßt und die höheren Klassen führen kleine Programmpunkte auf. Nach der Vorführung begeben sich alle auf den Vorderhof der Kirchnerschule, wo sich die neuen Erstklässler und Eingangsstufenschüler Ihrer Lehrkraft (Klassensymbol) zuordnen. Ist die Gruppe komplett geht die Lehrkraft mit den Kindern in den Klassenraum und hält ca. eine Schulstunde Unterricht. Die Eltern und Verwandten werden in dieser Zeit auf dem Hinterhof vom Elternbeirat und freiwilligen Helfern aus der Elternschaft mit Kaffee und Kuchen versorgt.

In dieser Zeit steht den Eltern auch das Kollegium der Kirchnerschule für weitere Gespräche zur Verfügung. Nach dem Unterricht werden die Kinder an ihre Eltern übergeben.

 

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Elternabende

Wahlen – Elternbeiräte und Schulkonferenz

Grundlagen sind:

  • Hess. Schulgesetz § 100 - 120 und § 128 – 132
  • die Wahlordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen vom 14.7. 1993,

geändert am 19.07.2005 und die Konferenzordnung vom 14.6.05, § 1-16 (Schulkonferenz)

 

Elternabende finden in der Regel mindestens 2 x jährlich statt.

Dazu lädt der Klassenelternbeirat ein. Die Klassenlehrerin nimmt daran teil, den übrigen Lehrerinnen steht es frei. Allerdings sind die FachlehrerInnen verpflichtet, bei Einladung, einmal jährlich am Elternabend für die Klasse teilzunehmen.

 

Schulelternbeiratssitzungen

Die Kirchnerschule hat mit dem Elternbeirat folgende Regelungen bezüglich der Elternbeiratssitzungen getroffen:

Eingeladen werden grundsätzlich auch die stellvertretenden Klassenelternbeiräte.

Innerhalb von 6 Wochen nach Unterrichtsbeginn müssen die Eingangsstufe, die 1. Klassen, ehemalige Eingangsstufenklassen und die 3. Klassen ihre Elternvertretungen neu wählen. Zum Verfahren – siele Anlage!

Nach Abschluss dieser Wahlen gibt es eine Schulelternbeiratssitzung mit allen KlassenvertreterInnen, meist kurz vor den Herbstferien. Hier wird auch alle zwei Jahre die oder der Schulelternbeiratsvorsitzende gewählt.

In den Jahren, in denen die Schulkonferenz gewählt wird, findet im November eine Schulelternbeiratssitzung statt, in der die Mitglieder der Schulkonferenz gewählt werden.

In der Regel finden vier Elternbeiratssitzungen pro Schuljahr statt.

 

Die Schulkonferenz wird alle zwei Jahre jeweils im November gewählt. Sie tagt in der Regel 1x pro Halbjahr.

 

Infoblatt für die Elternbeiratswahl

(Die Unterlagen bekommt man im Sekretariat.)

  • Wahlausschuss: mindesten 2 Eltern (Wahlleitung und Protokollant)
  • Anwesenheitsliste
  • Wahl ist geheim
  • 1. und 2. Elternbeirat werden in getrennten Wahlgängen gewählt
  • Pro Kind eine Stimme, d.h. sind beide Elternteile da, haben sie eine Stimme, Zwillinge haben 2 Stimmen

 

Ablauf:

  1. Kandidatinnen und Kandidaten können vorgeschlagen werden oder sich selbst vorschlagen.
  2. Die Kandidaten werden in alphabetischer Reihenfolge an die Tafel geschrieben.
  3. Kandidaten stellen sich kurz vor.
  4. Stimmzettel werden verteilt, dann eingesammelt, dann werden die Stimmen ausgezählt.
  5. Der Gewählte/ die Gewählte erklärt, die Wahl anzunehmen.

 

Ungültige Stimmzettel:

  • Aus denen nichts hervorgeht
  • Stimmzettel ohne Namen gelten als Stimmenthaltung

 

Wenn zwei Kandidaten die gleiche Stimmenanzahl haben, findet eine Stichwahl statt; falls noch mal, dann erfolgt Losverfahren.

Die Stimmzettel, das Protokoll und die Anwesenheitsliste bewahrt der Klassenelternbeirat auf und zwar bis zum Ende der Wahlperiode. Dann werden

die Unterlagen vernichtet. (Kopie des Protokolls an die Klassenlehrerin bzw. Sekretariat.)

 

Nachwahl:

Der Elternbeirat wird für 2 Jahre gewählt.

Wenn ein Elternvertreter das Amt abgibt, Klassen zusammengelegt werden oder das Kind die Klasse oder die Schule wechselt, muss innerhalb von 6 Wochen ein neuer Klassenelternbeirat gewählt werden.

Der neue Elternbeirat ist nur für en Rest der Wahlperiode gewählt.

 

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Elterngespräche

Jede Lehrkraft ist verpflichtet den Eltern mindestens zweimal jährlich ein Elterngespräch anzubieten, in dem die individuelle Lernentwicklung erörtert wird. Bei leistungsschwächeren oder verhaltensauffälligen Schülern ist ein häufigerer Austausch verbunden mit dem Förderplan nötig. Generell gilt, dass dem Gesprächswunsch der Eltern zeitnah nachzukommen ist.

 

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Fasching

Die Kirchnerschule hat an Fasching folgenden Unterricht:

Rosenmontag findet der Unterricht nach Plan statt (oftmals ist an diesem Tag unterrichtsfrei – beweglicher Ferientag).

Am Faschingsdienstag findet in der 1. und 2. Stunde Unterricht nach Plan und in der 3. und 4. Stunde Klassenlehrerunterricht statt.

Der Unterricht endet für alle Schüler nach der 4. Stunde.

 

Am Dienstag dürfen die Kinder verkleidet in die Schule kommen.

Waffen aller Art und Munition sind verboten!!!

Bei Faschingsmusik und mit einer Polonaise durch die Schulgebäude werden die Kinder aus ihren Klassenzimmern abgeholt.

Die Klassenräume sollten von den Schülern besenrein verlassen werden!

 

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Feste im Jahrkreis

Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien trifft sich die Schulgemeinde in der Turnhalle zum gemeinsamen Weihnachtssingen. Die Lieder werden in den Wochen davor eingeübt und mit dem E.-Piano begleitet. Die Schüler setzen sich jahrgangsweise in einen großen Kreis. In der Mitte des Kreises stehen Kerzen, die von den kleinen E1 Kindern gebastelt und aufgestellt werden.

Am Faschingsdienstag dürfen die Kinder der Kirchnerschule verkleidet in die Schule kommen und mit ihren Lehrern ein Faschingsfest feiern.

Nach den Bundesjugendspielen (2-3 Tage vor den Sommerferien, in der 1. Pause) treffen sich alle Schüler auf dem Hinterhof (bei schlechtem Wetter in der Turnhalle), um die Ehrenurkunden zu verteilen und besondere Einzelleistungen zu würdigen.

Zum Schuljahresende treffen sich alle Schüler auf den Schulhöfen, um die 4. Klassen zu verabschieden. Die Klassen stellen sich in einem Spalier auf und winken mit bunten Servietten. Dabei stehen die höheren Klassen dicht am Schulhofausgang. Die niedrigen Klassen bilden den Anfang des Spaliers. So laufen die 4. Klassen und verabschieden sich von allen Schülern der Schule und werden schließlich am Hoftor entlassen.

Jährlich im Wechsel findet ein Schulfest, ein Herbstbasar oder eine Projektwoche statt. Für das Schulfest überlegt sich jede Klasse eine Aktivität und bietet diese auf den Höfen an. Dabei können die Klassen Spiele, Theaterstücke, Singspiele oder Konzerte etc. anbieten. Für das leibliche Wohl sorgen die Eltern, indem sie im Vorfeld backen und kochen.

 

Zu Beginn des Herbstbasars singen alle Kinder der Kirchnerschule einige Herbstlieder auf dem Vorderhof und werden von dem Piano begleitet. Nach dem Singen wird der Herbstbasar eröffnet. Es werden selbst gebastelte und gebackene Dinge verkauft. Ebenfalls verkaufen Eltern Kuchen und Kaffee. Der Erlös kommt der Schule zu Gute.

 

Die Klassen können noch eigene kleine Feste veranstalten. Soweit diese Feste in der Schule stattfinden müssen sie mit der Schulhausverwaltung abgesprochen werden. Im Sekretariat kann ein Schlüssel für das jeweilige Gebäude abgeholt werden.

 

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Förderkurse

Je nach Stundenzuweisung durch das HKM finden an der Kirchnerschule Förderkurse im Bereich DAZ, LRS und Dyskalkulie statt.

 

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Förderverein

Entstehung des Fördervereins:

Eltern in Bornheim haben Mitte der neunziger Jahre den Verein „Freunde und Förderer der Kirchnerschule e.V.“ gegründet. Dieser neugegründete Verein hat sich dafür stark gemacht, dass für Schülerinnen und Schüler der Kirchnerschule der Schülerladen „Kikids“ (Kirchnerkinder) in der Ortenberger Str. 40 eingerichtet wurde und ist bis heute dessen Träger.

 

Arbeit des Fördervereins:

Der Förderverein unterstützt durch Anregungen, aktive Teilnahme sowie Spendensammlungen und Mitgliedsbeiträge zahlreiche Aktionen und Projekte an der Kirchnerschule, die durch das Schulbudget nicht gedeckt werden, wie z.B.:

  • Anschaffung von Spielgeräten für den Pausenhof, Bücher für die Schulbücherei, Erstausstattung des Raums der Stille (Stoffhimmel, Kissen)
  • Finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Schulhofgestaltung
  • Finanzierung von Schul- und Klassenprojekten und Autorenlesungen
  • Beihilfen zu gemeinschaftlichen Unternehmen, wie Ausflüge und Klassenfahrten.

Der Verein ist ehrenamtlich tätig und als gemeinnützig anerkannt. Spendenbescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt.

Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Als Mitgliedsbeitrag sind derzeit (mindestens) 12 € jährlich festgelegt. Das Formular für einen Mitgliedsantrag ist als pdf erhältlich über www.kirchnerschule-frankfurt.de.

Mittler zwischen Förderverein und Kirchnerschule ist Kollege Herr Pieritz. Anfragen von Eltern für Zuschüsse des Fördervereins laufen über die Klassenlehrerin. Diese nimmt Kontakt mit Herrn Pieritz auf. Für Anträge auf Zuschüsse, bzw. Kostenübernahmen gibt es ein Formular „Förderanträge“ (seit 2017), dieses befindet sich im Fach des Fördervereins im Lehrerzimmer.

Der Förderverein hat eine eigene Homepage: www.foerderverein-kirchnerschule.de.

 

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Gesunde Ernährung

Da heute viele Kinder an Übergewicht leiden, ist es wichtig, rechtzeitig und auch regelmäßig eine gesunde Ernährungsweise zum Thema zu machen.

Die Kirchnerschule greift das Thema wie folgt auf:

 

Gesunde Frühstückszeit

Nach der 1. Großen Pause haben alle Kinder die Möglichkeit in der Zeit von

9.50 - 10.00 Uhr ihr mitgebrachtes Frühstück sowie ihre Getränke zu sich zu nehmen.

Bewusst haben wir diese zusätzliche Zeit (= Frühstückszeit) in den Schulvormittag eingeplant, damit die Kinder ohne Stress und ruhig in der Klassengemeinschaft essen und trinken können.

Wir schicken die Kinder bewusst nicht mit dem Brot oder der Trinkflasche in die große Pause (9.30 – 9.50 Uhr), weil sie sich in dieser Zeit vielseitig bewegen und nicht gleichzeitig essen/trinken sollen.

 

Bereits am ersten Elternabend der Erstklässler wird darauf hingewiesen, was unbedingt

in eine gesunde Frühstücksbox gehört und was ein gesunder Durstlöscher ist.

Die Eltern sollen sensibilisiert werden, dass eine gesunde und ausgewogene Ernährung im Kindesalter vielfältigen Krankheiten im Erwachsenenalter (z.B. vor Übergewicht, vor Bluthochdruck oder vor Diabetes …) vorbeugt.

Sie sollen mithelfen, dass die Frühstücksbox Ihres Kindes weder Süßigkeiten, noch den „gesunden Fruchtzwerg-Joghurt“ oder die „gesunde Milchschnitte“ enthält.

Ferner sollen auch keine stark gezuckerten Getränke (Fanta/Cola/Sprite...) zur Frühstückszeit mitgegeben werden, sondern nur Wasser, Saftschorlen oder ungesüßten Tee.

 

Immer wieder sensibilisieren wir die Kinder ab der ersten Klasse im Rahmen von

Sachunterrichtsthemen (z.B. Gesundes Frühstück, Herstellung eines selbstgemachten Müslis, Zahngesundheit, verschiedene Projekte mit Ernährungsfachkräften) für die Thematik.

 

Immer wieder schauen die KL mit, was täglich mitgebracht wird. Sollten sie feststellen, dass bei einem Kind sehr häufig „falsche Frühstückssachen“ mitgegeben werden, setzen sie sich mit diesen Eltern in Verbindung.

Eine Ausnahme gibt es: Am Geburtstag eines Kindes darf ein selbstgemachter Kuchen

mitgebracht und vernascht werden. Aber die vielen kleinen „Geburtstags-Süßigkeiten-Päckchen“ bleiben - ebenso wie Chips - zuhause.

 

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Ghanalauf

Wenn die Bundesjugendspiele für das 2. - 4. Schuljahr beendet sind, warten alle vierten Klassen auf den Startschuss zum Ghanalauf:

Der Ghanalauf ist ein Benefizlauf für unsere Partnerschule in Ghana (www.baobab-children-foundation.de)

Der Ghanalauf ist ein Sponsorenlauf. Jeder Schüler/jede Schülerin hat sich mehrere Wochen vor dem Lauf eine Anzahl von Sponsoren gesucht (u.a. Familie, Nachbarn, Freunde......). Diese Sponsoren sind bereit pro gelaufener Runde (= 400m) einen festen Betrag (Minimum: 0,20 €/Runde) zu spenden.

Die Sponsoren tragen sich in eine vorbereitete Karte ein (Name, Adresse, Betrag pro Runde).

Beim Ghanalauf versucht nun jedes Kind möglichst viele Runden zu laufen

(Maximum: 12 Runden). Die Anzahl der Runden wird nach Beendigung des Laufs durch die Unterschrift des KL/der KL bestätigt.

Nach dem Benefizlauf sammelt jedes Kind bei seinen Sponsoren das entsprechende Geld ein und gibt es dann im Sekretariat unserer Schule ab.

In jedem Jahr konnten wir bisher einen vierstelligen Betrag nach Afrika überweisen.

In manchen Jahren wird er sogar durch eine Frankfurter Bank verdoppelt.

 

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Hausaufgabenkonzept

s. H.A. § 28 Nr. 1 – 3

  1. Die Gesamtkonferenz der Kirchnerschule beschließt, dass die Dauer der Hausaufgaben in den Jahrgangsstufen 1 und 2 nicht länger als 30 Minuten und in den Jahrgangsstufen 3 und 4 nicht länger als 45 Minuten konzentrierter Arbeit in Anspruch nehmen sollten. Dieser Richtwert bezieht sich auf Schüler mit durchschnittlichem Arbeitstempo und ohne Leseübungen als auch Übungszeiten für eine Arbeit.
  2. Hausaufgaben sollten von den Eltern bzw. den Horten auf Vollständigkeit überprüft werden. Es ist nicht erforderlich, dass dabei auch die Richtigkeit aller Hausaufgaben sichergestellt wird.
  3. Bei deutlichem Überschreiten des Richtwertes der Arbeitszeit sollten die Eltern bzw. die Horte einen Vermerk für die Lehrkräfte ins Mitteilungsheft schreiben.
  4. Es ist möglich, dass Schüler, die während der in der Unterrichtszeit zur Verfügung stehenden Arbeitszeit ständig die gestellten Arbeitsaufträge nicht fertig stellen, zu Hause deutlich längere Arbeitszeiten aufwenden müssen als in Absatz 4 genannt.
  5. Unterrichten mehrere Lehrkräfte in einer Lerngruppe, sollte das Pensum der Hausaufgaben für den nächsten Schultag abgesprochen werden.
  6. Spätestens im Jahrgang 4 sollten Hausaufgaben über mehrere Schultage gestellt werden.
  7. Am Freitag sollte das Pensum der Hausaufgaben auf keinen Fall mehr sein als an anderen Schultagen.
  8. Über die Ferien dürfen keine Hausaufgaben gegeben werden.

 

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Homepage

Die Homepage der Kirchnerschule soll Eltern, Kindern, Lehrern und interessierten Besuchern einen Überblick über das Leben an der Kirchnerschule geben.

Neben organisatorischen Informationen, wie:

  • „Wegweiser“
  • „Termine“
  • „Unterrichtszeiten“ und
  • Kontaktmöglichkeiten („Kontakt“),

soll die Homepage auch einen Überblick über die Zusatzangeboten („AGs“) und einen kleinen Einblick in das kulturelle Leben und den Unterricht („Projekte und Feste“) an der Kirchnerschule geben.

Des Weiteren stellen sich die Eingangsstufe und der Förderverein auf der Homepage vor und berichten von ihrer Arbeit.

Die Homepage wird von den Lehrkräften der Kirchnerschule erstellt und gepflegt.

Auch wenn nicht jeden Monat neue Seiten dazu kommen, so lohnt doch zumindest das Zitat des Monats einen regelmäßigen Besuch.

 

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Kennenlerntag

Der Kennenlerntag findet in Kooperation mit den Kindertagesstätten statt, deren Vorschulkinder in der Kirchnerschule eingeschult werden. Der Kennnenlerntag soll bei der Feststellung der Schulfähigkeit helfen (insbesondere bei der Aufnahme der „Kann-Kinder“) und dient auch als Grundlage bei der Klasseneinteilung. 

Zum Kennenlerntag werden alle Kinder eingeladen, die im kommenden Schuljahr die E1 (1. Jahr der Eingangsstufe) oder ein 1. Schuljahr besuchen sollen und von ihren Eltern bei der Schulleitung angemeldet wurden.

Für die Kinder, die die Eingangsstufe besuchen sollen, veranstaltet die Sozialpädagogin der Eingangsstufe sowie mindestens eine weitere Lehrkraft einen separaten Kennenlerntag in den Räumen der Eingangsstufe.

Alle Kinder, die zum neuen Schuljahr eine 1. Klasse besuchen sollen, werden an diesem Vormittag von einer Lehrkraft in Kleingruppen (ca. 10 bis 12 Kinder) unterrichtet und mindestens von einer weiteren Lehrkraft sowie einer Erzieherin/ einem Erzieher beobachtet.

Dieser Schulvormittag dauert in der Regel ca. 150 Minuten (z. Zt. 8.30 Uhr bis ca. 11.00 Uhr) und beinhaltet folgende Beobachtungskriterien:

  • Kontaktfähigkeit des Kindes zu den Erwachsenen wie zu den Gleichaltrigen
  • Lesefähigkeit des eigenen Namens (Auffinden des Namenschildes)
  • Mitsingen bzw. Beteiligung bei den Liedern
  • Sprache (Ausdrucksvermögen); evtl. Sprachfehler vorhanden?
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Arbeitsverhalten
  • Aufgabenverständnis
  • Feinmotorik (Händigkeit; Stifthaltung)
  • Vorhandensein der benötigten Materialien
  • Frühstück (was hat das Kind zum Essen dabei)
  • Merkfähigkeit (i.d.R. mit Hilfe eines KIM – Spiels)
  • Sozialverhalten (im Raum wie in der Pause)
  • Bewegungsverhalten

Anschließend an den Vormittag besprechen sich die unterrichtende Lehrkraft sowie die BeobachterInnen und füllen einen Beobachtungsbogen pro Kind aus, der dann, sowie die erstellten Arbeitsblätter, in der jeweiligen Schülerakte verbleiben.

Nach ca. 1 Stunde treffen sich das Kollegium und die an dem Kennenlerntag teilnehmenden ErzieherInnen, um den Vormittag auszuwerten und Auffälligkeiten bei den Kindern zu besprechen.

Die konkrete Planung obliegt jeweils dem Jahrgangs-Team der 1. Klassen. Dieses Team stellt den Ablauf in der Gesamtkonferenz vor und stellt das benötigte Material als Kopiervorlage zur Verfügung.

Z. Zt. gibt es 3 verschiedene Ausarbeitungen für den Kennenlerntag, die alternierend   genutzt werden können und bei der Schulleitung zu finden sind. 

 

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Klassenfahrt

Jede Klasse sollte während ihrer Grundschulzeit mindestens einmal eine Klassefahrt unternehmen.

Die Klassenlehrerin organisiert die Klassenfahrt: Wahl der Jugendherberge, Termin (mindestens ein Jahr vorher buchen), Begleitperson, Busunternehmen.

An einem Elternabend müssen die Eltern vorab über eine Klassenfahrt informiert werden. An diesem Elternabend sollte sich über das Fahrtziel verständigt werden, ebenso über die Kosten der Klassenfahrt. Weitere Infobriefe erhalten die Eltern vor der Fahrt.

Um Verträge abschließen zu können, benötigt die Klassenlehrerin zunächst die schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten.

Es muss den Vertragspartner unmissverständlich klar sein, dass die Lehrkraft nicht „für die Schule“ oder „Für sich selbst“ unterschreibt, sondern die Eltern der Schüler und Schülerinnen. Mündliche Vereinbarungen mit dem Vertragspartner genügen nicht. Im endgültigen Vertrag, der kurz vor Antritt der Klassenfahrt zugesandt wird, muss zwingend folgendes aufgenommen werden:

„Die gesamtschuldnerische Haftung nach § 427 BGB wird ausgeschlossen.“

Kinder, deren Eltern aus wirtschaftlichen Gründen die Klassenfahrt nicht bezahlen können, kann die Kirchnerschule auf Antrag über die Schulsekretärin einen Zuschuss gewähren, evtl. über den Förderverein.

Die Kosten für die Klassenfahrt müssen möglichst langfristig angespart werden. Dazu sollte ein Klassenkonto eingerichtet werden.

Eltern, die Leistungen über das Sozialgesetzt beziehen (z.B. Hartz IV, Wohngeld…) erhalten eine Kostenerstattung durch das Bildungs- und Teilhabepaket!

 

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Krankmeldung

  1. Bei Erkrankung des Kindes muss die Schule ab sofort bereits am ersten Tag informiert werden.
  2. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten die Schule über einen Fehltag zu informieren, wobei die erste Möglichkeit, die wünschenswerteste ist.
  • Die Eltern rufen Mitschüler an, die der Klassenleitung mitteilen, dass das Kind erkrankt ist.
  • Die Eltern schreiben eine Email an die poststelle.kirchnerschule@stadt-frankfurt.de bis spätestens 8 Uhr.
  • In Ausnahmefällen rufen die Eltern im Sekretariat (212-35293) bis spätestens 8 Uhr an.
  1. Sollte das Kind eine Stunde nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen bzw. krangemeldet sein, muss die Schule die vorhandenen Notfallnummern anrufen, um sicherzustellen, dass das Kind wohlauf ist.
  2. Sollte die Schule niemand erreichen, muss die Polizei eingeschaltet werden.

 

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Lernstandserhebungen

Lernstandserhebungen werden regelmäßig im Jahrgang 3 in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt.

Meistens finden diese im Mai statt und erstrecken sich über 4 Tage. Die Teilnahme ist verpflichtend. Die jeweiligen Fachlehrer haben die Arbeiten auszuwerten und codiert auf einer bereitgestellten Seite beim IQ einzugeben.

Die Ergebnisse werden klassenzentriert zurückgesandt und dienen nur den Schulen für interne Erkenntnisse. Es gibt kein Ranking.

 

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Leseförderung

Die Leseförderung an der Kirchnerschule erfolgt auf mehreren Ebenen:

  • Die Klassen besuchen in regelmäßigen Abstände die Schulbibliothek.
  • Regelmäßiges Vorlesen durch die Lehrerlnnen bis ins 4. Schuljahr im Anschluss an die Pause (gegebenenfalls in der Frühstückspause) oder alternativ dazu individuelle Lesezeit der Kinder nach der Pause. 
  • Kinder stellen ihre Lieblingsbücher vor.
  • Internetplattform ,,Antolin"
    • Jede Klasse verfügt über einen Zugriff auf die Internetplattform Antolin.
    • Die Deutschlehrer erhalten zur Verwaltung ihrer Klasse einen Benutzernamen und ein Kennwort vom Antolin - Administrator. Die Lehrer melden nun ihre Klasse an und bekommen für jedes Kind einen Benutzernamen und ein Kennwort zugewiesen.
    • In regelmäßigen Abständen überprüfen die Lehrer die erreichten Punktzahlen und händigen gegebenenfalls die entsprechende Urkunde aus.
  • Lesepaten
  • In der Kirchnerschule lesen ehrenamtliche Helfer/innen mit jeweils ein oder zwei Kindern zusätzlich zum Unterricht Texte
  • Den Klassen stehen Klassenlektüren zur Verfügung.

 

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Gesunde Ernährung

Das Projekt „Gesunde Ernährung/Gesundes Kochen“ soll dazu dienen, Kinder zu einem gesunden Essverhalten zu verhelfen. Es beinhaltet Ideen, Schüler richtige Strategien zu einer ausgewogenen Ernährung erlernen zu lassen.

Alle Schüler und Schülerinnen des 3. Schuljahrs kochen in der Schulküche der Kirchnerschule im Rahmen des Projekts „Gesunde/ausgewogene Ernährung und Gesundes Kochen“ für ein gesundes, warmes Mittagsmenü und essen dieses im Klassenverbund.

Ziele sind u.a.:

Kinder sollen einfache, ausgewogene, warme Essen selbst vor- und zubereiten, kochen und diese dann auch zuhause ausprobieren können.

Ein praktischer Umgang mit Lebensmitteln und Küchengeräten soll vermittelt werden.

Ferner sollen die Schüler und Schülerinnen Lebensmittel und Lebensmittelgruppen kennenlernen und ihr eigenes Essverhalten reflektieren und verbessern können.

Zu Beginn des Schuljahrs wird eine Zeitplanung erstellt, die festlegt, in welchem Zeitraum die jeweilige Klasse mit dem praktischen Kochunterricht beginnt.

Meistens sind es 8 Termine pro Klasse.

Jede dritte Klasse bekommt somit die Möglichkeit - unter Anleitung - ein komplettes Menü zuzubereiten.

Der Kochunterricht findet in einer Doppelstunde statt.

Es wird darauf geachtet, dass keine Fertigprodukte zum Einsatz kommen, sondern dass das Essen aus frischen Zutaten zubereitet wird.

Die Kosten hierfür betragen 10 € pro Kind.

Während die eine Hälfte der Klasse praktisch kocht (14tägiger Wechsel),

verbleibt die andere Hälfte der Klasse im Klassenraum und lernt im Rahmen des Sachunterrichts die theoretischen Fakten bezüglich „Gesunde/Ausgewogene Ernährung“

(u. a. Auseinandersetzung mit den eigenen Essgewohnheiten/Ernährungskreis/Verdauung/ Nährstoffe/Vitamine/Mineralstoffe/ Vollkornprodukte/Versuche usw.).

Ist die Kochgruppe mit dem Zubereiten des Essens fertig, lädt sie den Rest der Klasse zum gemeinsamen Essen ein. Die Kinder erleben dabei, wie eine gemeinsame Mahlzeit (ohne Ablenkungen wie einen laufenden Fernseher) in Gesellschaft schmeckt und wie sich auch bereits ausgebildete Essensgewohnheiten positiv verändern können.

Am Ende des Projekts erhält jedes Kind ein kleines Kochbuch (Mappe) mit allen Rezepten,

die während des Projekts zubereitet worden sind.

In vielen Klassen wird dieses schulinterne Projekt auch fächerübergreifend genutzt, denn es bietet vielfältige Möglichkeiten sowohl Musik-, Religions-, Sport-, Englisch-, Mathematik-, Deutsch- als auch die Kunststunden einzubeziehen.

 

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Projektwoche

Die Kirchnerschule veranstaltet in der Regel im Wechsel jedes Jahr einen Herbstbasar, ein Schulfest oder eine Projektwoche.

Die Projektwoche wird von einem Projektwochenteam vorbereitet.

Die 1. Klassen und die Eingangsstufe bleiben im Klassenverband, beschäftigen sich aber auch nur mit einem von der KL/dem KL gewählten und geleiteten Thema.

Die 2. - 4. Klassen dürfen sich in die Projektgruppen bzw. Projektthemen

einwählen (3 gleichwertige Wünsche).

Die Themen stehen unter keinem Motto, damit alle ProjektleiterInnen frei wählen können.

Die Teilnahme an der Projektwoche ist für alle verpflichtend.

Eine Projektwoche ohne starke Mithilfe der Eltern ist nicht möglich (und auch nicht gewünscht).

Ziel ist: viele Projekte und somit kleine Gruppen (maximal 14 Kinder pro Gruppe)

zu erhalten

 

Folgende Informationen erhalten die Eltern an den Elternabenden:

  • Projekte dauern mindestens 3 Zeitstunden
  • die Projekte sollten möglichst zwischen 8 und 12 Uhr stattfinden
  • aus besonderen Gründen (z.B. Raumkapazitäten /Exkursionen) können die Projekte auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden
  • alle Kinder müssen teilnehmen (Anwesenheitspflicht)
  • Betreuung findet statt (Betreuungskinder können bis 8.45 betreut werden)
  • AGs finden nicht statt
  • nur 2. - 4. Schuljahr kann wählen
  • Gruppengröße ca. 10- 14 Kinder
  • Besprechung der einzelnen Projekte im Klassenverband (1- 2 Tage Nachdenkzeit)
  • Wahl durch Kinder (3 gleichwertige Wünsche ankreuzen)
  • Kinder wählen in der Schule ohne Beeinflussung durch Eltern
  • die ProjektleiterInnen werden den Kindern nicht benannt
  • ein Projekt darf die Kinder maximal 10 € kosten
  • Elternmithilfe sowohl für Projekte als auch an einzelnen Tagen ist erwünscht
  • nur mit genügend Projekten, die von der Elternschaft angeboten werden, kann die Projektwoche durchgeführt werden

 

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Schulfest / Sommerfest

Alle drei Jahre veranstaltet die Kirchnerschule ein Schulfest/Sommerfest (Anfang des neuen Schuljahres / September).

Zeitlicher Rahmen: Samstag, ca. 4 Stunden mit Auf- und Abbau (14.00 Uhr bis 18.00Uhr)

Ein Schulfestausschuss aus einigen Lehrern wird gebildet, die sich mehrmals treffen und den organisatorischen Rahmen abstecken.

Das Schulfest basiert auf:

  • Spielstationen bzw. Aktionen durch Schulklassen und Lehrern/Elternorganisiert
  • kleinen Darbietungen (Theater, Lieder etc.)  aller Klassen außer der E1, E2 und der ersten Klassen
  • alle Eltern sind für das leibliche Wohl verantwortlich und spendieren Kuchen und Salate
  • Verkauf von Getränken, Salate, Kuchen (E1, E2 und die Eltern der ersten Schuljahre)

Ziel des Schulfestes:

  • Öffnung der Schule/ Verankerung der Schule im Schulbezirk
  • Stärkung der Schulgemeinschaft
  • Stärkung der Schüler durch Mitgestaltung; sie lernen zu planen, zu organisieren, Ideen umzusetzen und Verantwortung zu übernehmen
  • Eltern mit in die Planung nehmen
  • Geldgewinn erzielen für neue Anschaffungen
  • Spaß haben!

 

Mögliche Vorgehensweisen bei der Planung des Schulfestes

Im Vorfeld:

  • Schulfestausschuss gründen, am Anfang des Schuljahres, mit 3-4 Lehrerinnen
  • Eltern befragen, ob sie mitarbeiten möchten

 

  1. Treffen (November/ Dezember)
  • Terminabsprache
  • Überlegung eines Mottos

 

2.Treffen (Februar/ März)

  • Abstimmen der Spiele, Aktionen…
  • Verarbeitung neuer Ideen
  • Einladung entwerfen
  • Planung der Vorführungen
  • Lageplan des Schulhofes ausarbeiten
  • Verpflegung

 

3.Treffen (Mai)

  • Elternbriefe herausgeben für die Mitarbeit und die Vorbereitung der Speisen (Organisation über den Elternbeirat!)
  • Verantwortliche suchen für den Auf- und Abbau der Tische und Bänke, Büffet, Schmücken, Beschallung, etc.
  • Plakate
  • Erste Hilfe Koffer überprüfen
  • Fotos
  • Tombola / Flohmarkt
  • Ballonaktion
  • Lied
  • Vereine / Horte ansprechen

 

4.Treffen (vor den Sommerferien, evtl. eine Woche nach den Sommerferien)

  • Elternmitarbeit einteilen
  • Essenspenden auswerten
  • Spielmobil bestellen / Geschirr / Tische und Stühle / Wechselgeld
  • Zusammentreffen, um die letzten Schwierigkeiten zu klären, den Ablauf noch einmal durchsprechen
  • ESB informieren, wegen Büffet unter dem Neubau
  • Plakate in die Geschäfte hängen
  • Was passiert, wenn es regnet? Raumplanung im Notfall!
  • Einen Tag vor dem Fest: Plakate in das Schulhaus hängen
  • Nachbearbeitung auf der darauffolgenden Konferenz

 

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Schwimmen

Im Jahrgang 3 gehen alle Klassen je ein Halbjahr zwei Stunden Schwimmen.

Jeweils eine weibliche und eine männliche Lehrkraft erteilen den Unterricht. Bereits seit über 20 Jahren findet der Schwimmunterricht im Panoramabad Bornheim, immer montags und donnerstags von 8.00 – 9.30 Uhr, statt.

Ziel des Unterrichts ist, dass alle SchülerInnen den Freischwimmer (Bronze) bestehen. Äußerst selten gelingt es nicht, dass alle SchülerInnen das Schwimmen erlernen. An der Kirchnerschule wird das Schwimmen benotet.

 

Als Richtlinie gilt:

Fahrtenschwimmer (Silber)                                                  Note: 1

Freischwimmer (Bronze)                                                      Note: 2

Seepferd                                                                            Note: 3

einige Schwimmzüge hintereinander möglich                         Note: 4

keine Schwimmzüge hintereinander möglich                          Note: 5

Der individuelle Lernfortschritt ist in den Bemerkungen zu dokumentieren.

Die für den Schwimmunterricht erforderlichen Materialien (Schwimmbretter, Gurte, Tauchringe etc.) werden in einem Schrank im Schwimmbad aufbewahrt. Die für die Schränke erforderlichen Kärtchen werden vor dem Unterricht an die SchülerInnen verteilt.

 

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Übergang weiterführende Schulen

Jeweils Anfang Dezember findet ein interner Elternabend zum Übergang 4/5 statt, in dem die Schulleitung die Eltern über den genauen Ablauf nach Zeugnisausgabe Ende Januar bis zur Abgabe der Schulwahlwünsche unterrichtet.

In einer Beratungskonferenz, die an der Kirchnerschule bereits vor der Zeugnisausgabe stattfindet, werden die Empfehlungen festgelegt. Nach den Zeugnissen beginnen die Beratungsgespräche. Wählen die Eltern einen Bildungsgang der der Empfehlung widerspricht, muss ein Widerspruch geschrieben und eine erneute Beratung angeboten werden.

Alle Termine für den Übergang (Informationsveranstaltungen, Tage der offenen Tür …) und weitere hilfreiche Informationen befinden sich auf der Homepage der Kirchnerschule.

 

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Verkehrserziehung

Verkehrserziehung findet an der Kirchnerschule schwerpunktmäßig im 1. und 4. Schuljahr statt.

Im 1. Schuljahr erhalten die Kinder kurz nach der Einschulung ein Verhaltenstraining als Fußgänger im Straßenverkehr. Hierzu besucht eine Verkehrspolizistin/ein Verkehrspolizist die Kinder im Unterricht und übt anschließend mit einer Kleingruppe (1/2 Klassenstärke) das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Hierbei wird sie/er von mindestens einem Elternteil unterstützt.

Die 4. Schuljahre werden auf die Radfahrprüfung vorbereitet. Der Theorieunterricht findet im Rahmen des Sachunterrichts statt. Der theoretische Teil der Radfahrprüfung wird von der jeweiligen Lehrkraft durchgeführt. Der praktische Teil der Prüfung wird von zwei Verkehrspolizisten übernommen. Diese üben das Fahren unter Einhaltung der Verkehrsregeln auf dem Schulhof und nehmen auch dort den praktischen Teil der Radfahrprüfung ab.

I. d. R. fahren die Verkehrspolizisten - unterstützt von Eltern - mit den Schülern an einem Vormittag im Realverkehr.  

Doch nicht nur im Sachunterricht, sondern auch im Sportunterricht (u.a. Rollbrettfahren) oder in der Projektwoche (Fahrrad- oder Skateboardprojekt) wird Verkehrserziehung als Bewegungserziehung umgesetzt. Auch bei Ausflügen und Unterrichtsgängen wird das richtige Verhalten im Straßenverkehr immer wieder thematisiert und eingeübt.

Material für die Verkehrserziehung wird zum einen von den Verkehrspolizisten zur Verfügung gestellt und zum anderen befindet sich Anschauungsmaterial im Sammlungsraum.

 

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Wettbewerbe

Regelmäßig schickt die Kirchnerschule eine Schul- und eine Klassenmannschaft (oder auch 2 Klassenmannschaften) zum Vielseitigkeitswettbewerb nach Kalbach.

Dieser Wettbewerb besteht aus folgenden Disziplinen: a) Gerätebahn (Barren/Rolle vorwärts mit Rad/Kasten), b) Pendelstaffel, c) Spiel: Ball über die Schnur,

d) Zonenweitsprung, e) Basketball (Korbwürfe nach Zeit) und f) Seilspringen (nach Zeit). Alle Grundschulen Frankfurts können daran teilnehmen.

Meistens sind ca. 16-18 Mannschaften vertreten.

In den letzten Jahren konnten durchaus schon einige Erfolge (von Erst- bis Drittplatzierungen) verzeichnet werden.