Wissenswertes: Elterngremien in der Schule

 

Kassenelternbeirat

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen gemeinsam ein Elternteil als Klassenelternbeirat sowie ein Elternteil für die Stellvertretung. Dies geschieht meist im Rahmen des zweiten Elternabends einer neuen Klasse.

Nachfolgend eine kurze Übersicht:

  • Amtszeit: zwei Jahre
  • Aufgabe: Erörterung der wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und der Schule, (Mit)Organisation von Klassenfesten, Kontakt zu Eltern z.B. über E-Mail Verteiler zwecks Informationsaustausch bzgl. Klasse / Schule; Ansprechpartner für Eltern im Konfliktfall mit Lehrkräften; etc.
  • Einladung und Durchführung des Elternabends gemeinsam mit Klassenleitung
  • Elternabende finden mindestens einmal in jedem Schulhalbjahr in den Schulräumen statt; ggf. bei Bedarf öfter.

 

Schulelternbeirat

Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat (SEB), der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Aus der Mitte des SEB werden eine Vorsitzende/ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter sowie nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder gewählt.

Nachfolgend in Kürze:

  • Amtszeit Vorsitz: zwei Jahre
  • Einberufung: nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr.
  • Schulleitung sowie Stellvertretung nehmen an Sitzungen teil.
  • Schulleitung unterrichtet den SEB über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens.
  • Zustimmung des SEB erforderlich bei Entscheidungen
    • zum Schulprogramm,
    • zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
    • zu Grundsätzen für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote.
  • Ferner: Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte.

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrern und Eltern. Sie besteht aus Vertretern des SEB und Vertretern des Lehrerkollegiums.

In Kürze:

  • Mitglieder werden für zwei Jahre gewählt
  • Mitglieder der Schulkonferenz sind jeweils zur Hälfte Lehrkräfte und Eltern sowie der Schulleiter.
  • Wählbar für die Schulkonferenz sind alle Eltern – unerheblich, ob Klassenelternbeirat oä.
  • Eltern und Lehrkräfte diskutieren und entscheiden gemeinsam über zentrale Fragen der Schule
  • Schulkonferenz berät und entscheidet z.B. über:
    • das Schulproramm,
    • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
    • Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
    • die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe.