Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus

 

Elternabende

Zum Informationsabend laden wir die Eltern der Schulanfänger vor den Osterferien ein. Den Termin geben wir Ihnen rechtzeitig bekannt. Es werden allgemeine Fragen zum Schulbeginn erörtert und wichtige Informationen gegeben.

Nach der Einschulung lädt die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer zum ersten Elternabend ein (dieser Elternabend findet am Mittwoch nach der Einschulung statt).

Sie erhalten weitere Informationen zum zweiten Elternabend an dem u.a. der Klassenelternbeirat gewählt wird.

Wenn Sie bestimmte Themen auf der Tagesordnung eines Elternabends wünschen, wenden Sie sich bitte an die Klassenelternbeiräte oder an die Klassenlehrerinnen / Klassenlehrer.

 

 

Schulelternbeirat der Kirchnerschule

Liebe Eltern,

wir begrüßen Sie herzlich und möchten Sie einladen, sich an der Elternarbeit in unserer Schule zu beteiligen.

Die Belange aller Eltern werden vom Schulelternbeirat vertreten. Er setzt sich zusammen aus den Klassenelternbeiräten, die in den einzelnen Klassen gewählt werden.

Die Klassenelternbeiräte organisieren in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrerinnen / Klassenlehrern Elternabende, Feste, Ausflüge und andere Veranstaltungen der einzelnen Klassen.

Etwa zwei-  bis dreimal im Schuljahr treffen sich alle Klassenelternbeiräte zur Schulelternbeiratssitzung. Dabei werden Vorgänge, die das Leben und die Arbeit der gesamten Schule betreffen, gemeinsam mit der Schulleitung erörtert und beraten.

Vertreterinnen/ Vertreter des Schulelternbeirats können auch mit beratender Stimme an den Gesamtkonferenzen der Lehrerinnen/ Lehrer teilnehmen.

Bei Fragen zur Elternmitarbeit an der Kirchnerschule stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

 

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrkräften und Eltern. Sie besteht aus Vertreterinnen / Vertretern der Elternschaft und Vertreterinnen / Vertretern des Lehrerkollegiums. Die Schulleitung führt den Vorsitz. Die Mitglieder werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Im Unterschied zum Schulelternbeirat und zur Gesamtkonferenz beraten, diskutieren und entscheiden in der Schulkonferenz Eltern und Lehrkräfte gemeinsam über zentrale Fragen der Schule.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über:

  • das Schulprogramm
  • die Einrichtung freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote
  • Grundsätze der Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen und außerschulischen Einrichtungen und trifft Vereinbarungen mit Dritten im Rahmen von Projekten zur Öffnung von Schule.

Mitglieder der Schulkonferenz sind jeweils mit der Hälfte der Sitze Lehrkräfte und Eltern sowie die Schulleiterin. In der Regel sind es in der Grundschule mindestens 11 Personen. Wählbar für die Schulkonferenz sind alle Eltern, das heißt, es ist keine Voraussetzung das Amt eines Klassenelternbeirates o.ä. zu bekleiden.

Die Schulkonferenz wird von der Schulleitung mindestens einmal im Schulhalbjahr (außerhalb der Unterrichtszeit i.d.R. nach 17 Uhr) einberufen. Auf Antrag eines Viertels der stimmberechtigten Mitglieder oder auf Antrag einer der in der Schulkonferenz vertretenen Personengruppe ist sie unverzüglich unter Angabe der zu beratenden Gegenstände einzuberufen.

 

- Förderverein

- Schulelternbeirat