Schulanfang an der Kirchnerschule

 

1. Schulpflicht

In Hessen gilt die gesetzliche Schulpflicht. In der Regel kommen Kinder im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich über diesen wichtigen Termin informiert und zur Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist verpflichtend und erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.

 

2. Schulanmeldung und Sprachstandserhebung

Der erste Kontakt mit der Schule findet bei der Schulanmeldung statt. Diese findet bereits anderthalb Jahre vor der eigentlichen Einschulung statt. Dieser frühe Termin ist erforderlich, weil wir den Sprachstand aller künftigen Schüler ermitteln müssen, um gegebenenfalls Sprachförderkurse (Vorlaufkurs) vor Schulbeginn anbieten zu können. Bringen Sie deshalb Ihr Kind mit zum Anmeldegespräch. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch die Geburtsturkunde Ihres Kindes und die Anmeldung abgeben, falls diese der Schule noch nicht vorliegen.

Bei der Anmeldung sprechen Sie mit der Schulleitung oder beauftragten Lehrkräften und stellen Ihr Kind kurz vor. Dabei wird noch keine Schulfähigkeit festgestellt, sondern nur darauf geachtet, ob Ihr Kind über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügt. Falls hier ein Förderbedarf besteht, wird Ihr Kind in dem Jahr vor der Einschlung den Vorlaufkurs besuchen. Dieser findet in den Räumen der Kirchnerschule statt.

 

Änderungen nach der Anmeldung:

Der Zeitraum bis zur Einschulung ist lang. Sollten sich bei Ihnen Änderungen ergeben, informieren Sie uns bitte darüber (z.B. bei Umzug neue Adresse, Telefonnummer etc.)

Bei Anmeldung an einer Privatschule benötigen wir einen schriftlichen Nachweis der Schule über die Schulaufnahme Ihres Kindes dort.

 

Vorzeitige Einschulung ("Kann-Kinder")

Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden (sogenannte Kann-Kinder), können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Sollten Sie eine vorzeitige Einschulung für Ihr Kind in Erwägung ziehen, melden Sie sich bitte frühzeitig im Sekretariat der Schule und vereinbaren Sie einen Anmeldetermin. Eine vorzeitige Einschulung muss schriftlich beantragt werden. Sie können den Antrag aber jederzeit schriftlich widerrufen, erst nach dem Tag  der Einschulung ist Ihr Kind unwiderruflich schulpflichtig.

Angemeldete "Kann-Kinder" durchlaufen dasselbe Einschulungsprocedere wie Pflichtkinder. Eine Entscheidung über die Schulaufnahme eines "Kann-Kindes" obliegt der Schulleitung und kann frühestens im Mai/Juni vor der Einschulung getroffen werden.

 

3. Schulärztliche Untersuchung

Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit. An der schulärztlichen Untersuchung müssen alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, teilnehmen.
 

4. Austausch mit den Kindergärten

Zwischenzeitlich sollten Sie auch ein Gespräch mit den Erzieherinnnen Ihres Kindes suchen. Auch die Schule spricht - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - mit der Kindertagesstätte über Ihr Kind.

 

5. Kennenlerntag in der Schule

Im Frühjahr kommt Ihr Kind mit den anderen Kindern aus dem Kindergarten, die eingeschult werden sollen, zum Kennenlerntag zu uns an die Schule. Sollten dann für die beobachtenden Lehrerinnen Fragen auftauchen, wenden sie sich telefonisch etwa eine Woche danach an Sie. Eventuell wird dann ein weiteres Beratungsgespräch vereinbart.

Wenn aber alle gewonnenen Eindrücke und Informationen für eine Einschulung sprechen (Schulärztin, Kindergarten, Eltern, Schule), hören Sie nichts weiter von uns und Ihr Kind wird eingeschult.

 

6. Informationselternabend

Im Frühjahr findet dann ein Infoabend zur Einschulung statt. Hier erfahren Sie, wie der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule abläuft und erhalten Hinweise und Voraussetzungen zur Feststellung der Schulfähigkeit. 

 

7. Erster Schultag

Der nächste Termin ist dann die Einschulung am Dienstag nach den Sommerferien. Diesen Tag wollen wir mit Eltern und Kindern feiern.

Über die genauen Zeiten der Einschulungsfeier und des Einschulungsgottedienst werden Sie per Brief informiert. An dem Tag der Einschulungsfeier steht unser Schulfotograf für das „besondere Einschulungsfoto“ zur Verfügung. Natürlich können Sie auch selbst fotografieren oder filmen, aber bitte nicht während der Einschulungsfeier, da dies den Ablauf beeinträchtigt.

Nach der Einschulungsfeier zeigt die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer den Kindern den Klassenraum, in der die erste Unterrichtsstunde stattfindet.

In dieser Zeit, warten Sie im Hinterhof der Kirchnerschule bei einem Glas Sekt oder einer Apfelsaftschorle auf Ihr Kind.

 

Informationen für Eltern von Vorschulkindern:

- Handout: Informationen für Eltern von Vorschulkindern

- Präsentation: Informationsabend für die zukünftigen Erstklasseltern vom 11.05.2023

- Elternratgeber zum Schulbeginn: Elternratgeber für die Stadt Frankfurt am Main

 

Weitere Informationen und Formulare finden Sie im Bereich "Downloads"